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Feinstaub, oder 1.BImSchV |
Hier ein klärendes Wort, welche Holzfeuerung von der
Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (kurz 1.BImSchV)
betroffen sind, und welche Auswirkungen dies hat.
1. Welche Holzfeuerungen sind nicht betroffen?
Weiterhin vom Gesetz nicht erfaßt werden:
- Kachelöfen mit einer Nennleistung unter 4KW, (das bestrifft die meisten Grundöfen)
Grundöfen, bei traditioneller Bauweise, haben eine Leistung von 600-1000W/m² beheizter Fläche. Das heißt der Ofen muß bei einem Durchschnitt von 800 W/m² mehr als 5 m² beheizter Oberfläche haben um über den Grenzwert von 4kW zu kommen.
- offene Kamine
- Küchenherde, Backöfen im privaten Bereich
- Kachelöfen die vor 1950 gebaut wurden
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